Kristof Wilhelm Henrich

Notar in Frankfurt am Main

Wir bieten Ihnen alle notariellen Dienstleistungen von der Beratung über die Vertragsvorbereitung bis zur Protokollierung von Rechtsgeschäften oder die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Immobilienrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

Besonderer Service: Immobilienkaufvertrag am nächsten Tag.

Bei Immobiliengeschäften muss es manchmal schnell gehen. Wir können, wenn uns die notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, meist schon innerhalb von 24 Stunden den Entwurf des Immobilienkaufvertrages erstellen und versenden.

  • Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechte
  • Bauträgerverträge
  • Bildung und Veränderung von Wohnungs-, Teil- und Sondereigentum
  • Begründung und Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Begründung und  Bestellung von  Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast)
  • Begründung von Erbbaurechten
  • Begründung und Bestellung von Vorkaufsrechten

Erbrecht

  • Testamente (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern)
  • Erbverträge
  • Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheinsanträge
  • Erbschaftsausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Partnerschaftsverträge nichtverheirateter Paare
  • Adoptionen Minderjähriger und Volljähriger
  • Immobilienübertragungsverträge unter Ehegatten, Lebenspartnern sowie Eltern, Kinder (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge)

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation von Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft und BGB-Gesellschaft sowie eGbR)
  • Satzungsänderungen z.B. durch Namensänderung, Sitzverlegung, Änderung des Geschäftsgegenstandes oder auch Kapitalerhöhung
  • Übertragung von Geschäftsanteilen durch Kauf- und Abtretungsvereinbarung
  • Umwandlung von Rechtsträgern (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Protokollierung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
  • Liquidation von Gesellschaften aller Rechtsformen
  • Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Entwurf und Einreichung von Handelsregisteranmeldungen aller Art

Sonstige Tätigkeitsbereiche

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung
  • Vollmachten zum Kauf- oder Verkauf von Immobilien
  • Stimmrechtsvollmachten für Gesellschafter- und Hauptversammlungen (OHG, KG, GmbH, UG, AG)
  • Registervollmachten
  • Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen

Vorteile der Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht

Ein gesundheitlicher Schicksalsschlag kann plötzlich dazu führen, dass man nicht mehr für sich selbst handeln kann. Ohne Erteilung von Vollmachten kann es dazu kommen, dass ein gerichtliches Betreuungsverhältnis eingerichtet werden muss. Es handelt dann der Betreuer und nicht unbedingt die Vertrauensperson.

Sonstige Dienstleistungen

  • Beglaubigungen von Unterschriften
  • Erstellung beglaubigter Abschriften von Dokumenten (z.B. Zeugnissen)
  • Erstellen von Vertragsentwürfen
  • Notarielle Beratung ohne spätere Beurkundung

In drei Schritten zu Ihrem Ziel

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns unverbindlich und kostenfrei in einem ersten Telefonat Ihr rechtliches Anliegen und erhalten Sie eine vorläufige Bewertung der rechtlichen Situation.

Unkomplizierte Beauftragung

Beauftragen Sie uns direkt online oder vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin für die Beauftragung bei uns in der Kanzlei.

Anwaltliche / notarielle Betreuung

Erhalten Sie eine umfassende, engagierte und individuelle Unterstützung während des gesamten rechtlichen Prozesses.

Notarkosten

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher weder Nachlässe einräumen noch bei einem höheren Zeit- oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen. Die entstehenden Notargebühren sind demnach bei jedem Notar gleich.

Mit der Beurkundungsgebühr sind alle Aufwendungen für Beratung und Entwurfsversendung abgegolten, unabhängig von dem tatsächlichen Zeit- und Arbeitsaufwand. Auch ein höherer Schwierigkeitsgrad der notariellen Tätigkeit wird nicht zusätzlich berechnet.

Hat der Notar jedoch eine isolierte Beratung erteilt, entsteht eine Rahmengebühr und der Notar kann in diesem festen Rahmen je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad die entstehende Gebühr abrechnen.

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Ein Portrait von dem Notar Kristof Henrich in dem Büro seiner Kanzlei.

Kristof Wilhelm Henrich

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Rechtsanwalt und Notar

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2002)
  • Bestellung zum Notar (2016)

Walter-Kolb-Straße 9 – 11
60594 Frankfurt am Main

Unsere Bürozeiten:
Mo. – Fr. 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr